Ebenso wie Deutschland hat Österreich ein System der Krankenversicherung, welches auf dem Solidaritätsprinzip beruht. Ein zentraler Punkt ist hierbei die Pflichtversicherung. Im Vergleich zu Deutschland ist der österreichische Pflichtversichertenkreis grösser: Selbständige, Arbeitnehmer, Beamte, gewerblich Tätige, Bauern und Freie Dienstnehmer werden in einem System aufgefangen. Die Einkommenshöhe der einzelnen Mitglieder ist Grundlage für die Beitragsbemessung (bis zur Höchstbeitragsgrundlage). In der Umsetzung bedeutet dies für besserverdienende Personengruppen einen höheren Beitragssatz. Parallel dazu gibt es keine Unterschiede bei den Sachleistungen. Studien belegen, dass 97% der Bevölkerung Mitglieder in österreichischen Krankenkassen sind. Dabei sind 5,6 Mio. beitragszahlende und 2,1 Mio. beitragsfrei mitversicherte Mitglieder. Im internationalen Vergleich wird dem österreichischen Gesundheitssystem eine hohe Leistungsfähigkeit bescheinigt. Die Ausgaben dafür liegen im Mittelfeld: Etwa 8 % des Bruttoinlandsproduktes fallen für Gesundheitsausgaben an. Der Anteil der Sachleistungen entspricht 84 % der gesamten Gesundheitsausgaben. Bestehend aus privater und gesetzlicher Krankenversicherung, unterscheidet sich das deutsche System grundlegend in drei wesentlichen Punkten: Ob eine gesetzliche oder private Krankenversicherung gewählt werden kann, entscheidet oftmals das Einkommen und der Berufsstatus. Generell besteht eine Versicherungspflicht für Angestellte und Arbeitnehmer. Angestellte, die über der Einkommensgrenze liegen können als freiwilliges Mitglieder bei den gesetzlichen Krankenkassen versichert bleiben oder in die Private wechseln. Die private Krankenversicherung wählt ihre Mitglieder nach Alter, Geschlecht, Vorerkrankungen selbst aus. Personengruppen, wie z.B. Selbständige, Freiberufler sind davon nicht betroffen und haben die Möglichkeit, sich eigenständig für eine gesetzliche oder private Krankenkasse zu entscheiden. Bei den Gesetzlichen Krankenkassen besteht ein Annahmenzwang. Ein eingeschränkter Annahmezwang wurde im Zuge der Gesundheitsreform auch für private Krankenkassen festgelegt. Es soll ein sogenannter Basistarif geschaffen werden. Auslöser war die erschreckende Tatsache, daß ca. 250.000 Bürger in Deutschland überhaupt nicht versichert sind. Im Jahr 2005 lagen die Gesundheitsausgaben der gesetzlichen Krankenkassen bei 10,7 % des Bruttoinlandsproduktes. Österreichs Gesundheitssystem (Krankenversicherung) in Zahlen
Wie gliedert sich das System der deutschen Krankenversicherung?
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